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Anfrage: Generelle Steueramnestie

Geschäftsnummer:

92.3249

Eingereicht von:

Delalay Edouard

Einreichungsdatum:

17.06.1992

Stand der Beratung:

Überwiesen an das Ratsbüro

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Amnestie; Bestimmungen; Einhaltung; Definiert; Auswirkungen; Voraussetzungen; Festgelegt; Zeitpunkt; Vorzubereiten; Erstreckt; Gemeindesteuern; Kantons; Bundes-; Steueramnestie; Generelle; Ersucht; Gesetzlichen; Steuergesetze; Bundesrat; Rechtfertigen; Generation; Gezeitigt; Ergebnisse; Positive; Diesbezüglich; Verrechnungssteuer; Bereich; Amnestien; Finanzlage; Sanierung

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Eingereichter Text

Auch eine bessere Einhaltung der Steuergesetze trägt zur Sanierung der Finanzlage bei. Die Amnestien von 1945 im Bereich der Verrechnungssteuer und von 1969 haben diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt. Eine Amnestie pro Generation (alle 25 Jahre) lässt sich also rechtfertigen. Der Bundesrat wird ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie, die sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern erstreckt, vorzubereiten. In diesen Bestimmungen sollen der Zeitpunkt für die Amnestie zwischen 1993 und 1995 festgelegt und die Voraussetzungen und die Auswirkungen definiert werden.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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